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Wanderverein Bremen e.V.

Wanderungen zu Fuss

und mit dem Fahrrad

 

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           Bitte beachten Sie als Teilnehmer bei unseren Wanderungen: 

1.     Die Teilnahme an unseren Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. 

        Der Wanderverein Bremen e. V. haftet nicht für Verschulden der Leistungsträger (Hotels,
        Pensionen, Transportunternehmen, Bahn). Diese sind keine Erfüllungsgehilfen des
        Wandervereins. Insbesondere können auch unsere Wanderführer/Innen für Schäden irgendwelcher
        Art nicht haftbar gemacht werden.

        Die Mitglieder unseres Wandervereins sind bei ausgeschriebenen Vereinsveran-
        staltungen nach den Bestimmungen des Landessportbundes Bremen gegen Unfall versichert.

2.     Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Wanderung vorzeitig abbrechen wollen, melden Sie
        sich bitte beim Wanderführer ab!

3.     Ihre Kleidung und Ausrüstung sollte stets dem Wetter und dem Gelände entsprechend sein.
        Dazu gehören: Festes Schuhwerk, Regenschutz, Notverband (Pflaster).

4.     Fahrtkosten werden nicht angegeben. Diese sind vor allem bei weiteren Fahrten gegebenenfalls
        beim Wanderführer zu erfragen. Grundsätzlich werden ein Gruppenfahrschein, Niedersachsen-
        oder Schönes-Wochenende-Ticket benutzt. Wer sich am Gruppenschein nicht beteiligt, muss
        dieses dem Wanderführer sofort mitteilen, damit es zu keiner Doppelbeschaffung kommt.
        Ausnahme: Treffpunkt Bremen-Nord bei Anreise mit der DB; ohne Monatskarte
        der BSAG, Preisstufe II lösen. PS II gilt bereits in Bremen. Mit Monatskarte, zusätzlich
        Ticket A kaufen. Beide Tickets sind im Vorverkauf als 4-er-Ticket erhältlich.
        Das Jahresticket-Plus bietet an Samstagen, Sonn- und Feiertagen die kostenlose Mitnahme
        einer weiteren (erwachsenen) Person im VBN-Bereich.
        Inhaber des Jahresticket-Plus stellen, außer bei mitwandernden Ehe- oder Lebenspartnern
        ihr Mitnahmerecht der Wandergruppe zur Verfügung.

5.    Die Höhe des Unkostenbeitrages für Tages-Autotouren beträgt 10 Cent pro Kilometer und
       Mitfahrer. Als Höchstsatz gilt eine Grenze von insgesamt Euro 9,00. Für Sondertouren
       werden die Fahrtkosten im Wanderprogramm angegeben.

6.    Bei Wanderungen mit vorheriger Anmeldung ist die Zusage einzuhalten, weil der Wanderführer
       dann z. B. vorher Essen bestellt oder Fahrkarten kauft.

7.    Die Teilnahme an unseren Mehrtageswanderungen setzt die Mitgliedschaft voraus.
 

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